Was bedeutet die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029?

Der Bundestag hat kürzlich beschlossen, die Mietpreisbremse um vier Jahre bis zum 31.12.2029 zu verlängern. Zuvor war die Regelung nur bis Ende 2025 angesetzt. Doch was bedeutet das konkret für dich als Mieter? Zunächst bleibt die Regelung bei Neuvermietungen bestehen: In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Bundesländer sind dabei weiterhin in der Lage, diese Gebiete per Rechtsverordnung festzulegen.

Die relevanten Informationen dazu findest du in der Bundestagsdebatte und Beschluss zur Verlängerung der Mietpreisbremse. Zusätzlich hat das Deutsche Mieterbund eine Vielzahl von Hintergrundinformationen und Positionen zur aktuellen Diskussionslage veröffentlicht. Mehr dazu gibt es hier.

1. Gibt es Änderungen beim Neubau-Stichtag?

Nein, der Stichtag bleibt unverändert. Wohnungen, deren Erstbezug nach dem 1. Oktober 2014 erfolgte, sind weiterhin von der Mietpreisbremse ausgenommen. Diese Regelung soll Investitionen im Wohnungsbau weiterhin attraktiv halten und so langfristig das Angebot an Wohnraum steigern.

2. Ausnahmen: Wann greift die Mietpreisbremse nicht?

Es bleibt weiterhin bei den Ausnahmen: Wohnungen, die umfangreich modernisiert wurden, sind von der Mietpreisbremse ausgeschlossen. Ebenso gilt dies für die Fälle, in denen bei der vorherigen Vermietung bereits eine überhöhte Miete verlangt wurde.

3. Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt?

Maßgeblich für die Vergleichsmiete sind weiterhin lokale Mietspiegel und Vergleichsmieten. Das bedeutet, dass Vermieter in diesen Gebieten die Miete um maximal 10 % über dieser Vergleichsmiete anheben dürfen. Hierzu gibt es detaillierte Fachinformationen, die unter anderem von Haufe bereitgestellt werden. Diese Diskussionspunkte kannst du hier nachlesen.

4. Trotz Verlängerung: Sind zukünftige Anpassungen zu erwarten?

Zwar wurde die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert, doch bleibt fraglich, ob und wie sie in Zukunft angepasst wird. Vieles hängt von der Entwicklung der Wohnungsmärkte und der politischen Großwetterlage ab. Parteien und Interessenverbände stehen in dieser Frage weiterhin im Dialog, um eventuell notwendige Anpassungen vorzunehmen.

5. Welche Rechte hast du als Mieter?

Wenn du als Mieter feststellst, dass deine Miete die Grenze von 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete überschreitet, hast du das Recht, dies zu beanstanden. Es ist ratsam, derartige Fälle möglichst früh mit einer rechtlichen Beratung abzuklären.

Hast du Fragen zur Mietpreisbremse oder anderen mietrechtlichen Anliegen? Bei check-recht.de bieten wir dir eine kostenlose Erstberatung an. Kontaktiere uns noch heute und erfahre, welche Rechte du hast und wie wir dich unterstützen können.